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Kuriose Geschichten4 Minuten Lesezeit

Eine Minute Stille vor Gericht

2002 versteckte der britische Songwriter Mike Batt eine Minute Stille auf einem Album – und wurde dafür vom Nachlassverwalter eines Komponisten verklagt, der selbst berühmt für Stille war.

Kann man Stille klauen? Die Frage klingt wie ein schlechter Scherz, wurde aber tatsächlich ernsthaft juristisch verhandelt – ausgelöst durch eine Ein-Minuten-Spur, die als Hommage gedacht war und beinahe vor Gericht endete.

Steckbrief

Album
The Planets – Classical Graffiti, 2002
Strittiger Titel
„A One Minute Silence“, im Booklet als „Batt/Cage“ ausgewiesen
Kläger
Verwalter des Nachlasses von John Cage (Komposition „4′33″“, 1952)
Ausgang
außergerichtliche Einigung, Spende im niedrigen sechsstelligen Bereich an den Cage Trust

„Meine Stille ist die bessere: Ich schaffe in einer Minute, wofür Cage viereinhalb gebraucht hat.“

Mike Batt Songwriter und Produzent, in Interviews nach der Klage, 2002

In diesem Artikel

  1. 01Eine Hommage, versteckt im Kleingedruckten
  2. 02Wie man Stille eigentlich urheberrechtlich schützt
  3. 03Die Einigung

01Eine Hommage, versteckt im Kleingedruckten

Illustration einer Uhr mit rotem, durchgestrichenem Zeiger, im Flat-Icon-Stil der Seite.
Eine Minute, in der buchstäblich nichts passiert – und trotzdem Gegenstand einer Urheberrechtsklage.

2002 veröffentlichte die klassisch geprägte Popgruppe The Planets, ein Projekt des britischen Songwriters und Produzenten Mike Batt, das Album Classical Graffiti. Als versteckten Scherz nahmen sie einen einminütigen Titel namens „A One Minute Silence“ auf – eine Minute komplette Stille. Im Booklet stand als Komponistenangabe augenzwinkernd „Batt/Cage“: eine offene Anspielung auf John Cages berühmtestes Werk, die Komposition 4′33″ von 1952, in der ein Pianist viereinhalb Minuten lang keine einzige Taste anschlägt.

Was als Hommage gemeint war, verstand der Verwalter von Cages musikalischem Nachlass anders: Er sah darin eine Urheberrechtsverletzung und reichte Klage ein.

02Wie man Stille eigentlich urheberrechtlich schützt

Rein rechtlich betrachtet ist das Argument nicht ganz so absurd, wie es zunächst klingt: Urheberrecht schützt nicht nur Melodien, sondern auch die Struktur und Anordnung eines Werks – und 4′33″ besteht formal aus drei genau notierten Sätzen mit exakt festgelegter Dauer, in denen keine Töne gespielt werden sollen. Die Nachlassverwaltung argumentierte, dass Batts Stille dieser Struktur zu ähnlich sei, um Zufall zu sein – ungeachtet dessen, dass eine Minute unbestreitbar kürzer ist als vier Minuten und 33 Sekunden.

Batt selbst nahm den Streit öffentlich mit Humor: In Interviews erklärte er, seine Version sei ohnehin die bessere, weil er in nur einer Minute erreiche, wofür Cage viereinhalb gebraucht habe.

03Die Einigung

Zu einem Gerichtsurteil kam es nie. Batt einigte sich außergerichtlich mit dem Cage Trust und zahlte eine Spende im niedrigen sechsstelligen Bereich, ohne ein Fehlverhalten einzuräumen. Für die Musikwelt blieb der Fall vor allem als Kuriosum in Erinnerung – ein Beispiel dafür, wie unklar Urheberrecht wird, sobald Musik an ihre eigentliche Grenze stößt: den Moment, in dem gar nichts mehr zu hören ist.

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